Die Europäische Kommission hat ihre monatlichen rechtlichen Schritte gegen Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Deutschland ist in sechs Fällen mit neuen Stufen eines Vertragsverletzungsverfahrens der Kommission in den Bereichen Umwelt, Arbeitßchutz, Datenschutz, Energie und Verkehr konfrontiert. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Mitgliedstaaten, Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Intereße der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.