Im Rahmen ihrer Entscheidungen zur Anwendung des EU-Rechts in den EU-Staaten hat die Europäische Kommission auch zwei neue Verfahren gegen Deutschland eingeleitet. Zum einen geht es um ein neues bayerisches System der Familienbeihilfen, das aus Sicht der Kommission gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern verstößt. Zum anderen fordert die Kommission Deutschland auf, die Regeln über die Marktöffnung im Schienenverkehr vollständig umzusetzen.

Quelle: Europäische Kommission